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Vorgehen bei Uneinigkeiten
Sollten aus unserem Vertragsverhältnis irgendwelche Unstimmigkeiten entstehen, bin ich sicher, dass wir in den meisten Fällen gemeinsam eine gute Lösung dafür finden werden. Können die Unstimmigkeiten wieder Erwarten nicht auf diesem Weg gelöst werden, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen Aarau.
Zur Anwendung gelangt in einem solchen Fall ausschliesslich Schweizerisches Recht, insbesondere die Absätze über das Auftragsverhältnis Art. 394 ff. OR, Art. 398 OR, die Unmöglichkeit der Erfüllung (Art. 375 bis Art. 379 OR u.a.), das Schweizerische Urheberrecht (URG), ebenso sämtliche die Fotografie betreffenden Artikel des Aargauischen, wie auch des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der Aargauischen, wie auch Schweizerischen Datenschutzverordnung. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und inkludiert alle nicht explizit genannten aber auch relevanten Rechtsgrundlagen mit ein.